Rechtliches

Satzung

Auszug aus der Vereinssatzung.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Folgeo – Verein für Unternehmensnachfolge e. V.“. Er hat seinen Sitz in Balingen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung, Austausch und Vernetzung im Themenfeld Unternehmensnachfolge. Dies umfasst insbesondere die Durchführung von Bildungsveranstaltungen, Publikationen und Netzwerktreffen.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

§ 4 Beiträge

Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und beträgt derzeit 60 € pro Jahr.

§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 6 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Die vollständige Satzung wird Mitgliedern nach Vereinseintrag digital zur Verfügung gestellt.